Meine kinderurologische Ordination ist eine Wahlarztordination. Als Wahlärztin habe ich keinen direkten Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen. Eine Direktverrechnung mit Ihrer Krankenkasse ist daher nicht möglich!
Im Anschluss an Ihre Behandlung erhalten Sie neben Ihrem medizinischen Befund eine Honorarnote mit einer Auflistung der Leistungen, die Sie in bar oder mittels Erlagschein bezahlen.
Diese Originalrechnung können Sie dann zusammen mit der Zahlungsbestätigung unter Angabe Ihrer Bankverbindung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Sämtliche dafür nötige Informationen und Daten finden Sie auf unserem Beleg.
Sie erhalten bis auf einen Selbstbehalt, der je nach Krankenversicherung variiert, einen Kostenanteil von bis zu 80% der Kassenleistung zurückerstattet.
Wenn Ihr Kind zusatzversichert ist, werden üblicherweise alle Kosten von der Zusatzversicherung übernommen.